Privatsphäre
1. Januar 2011 von Dietrich
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat, dessen Bürgern im Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert wird. Die Entfaltung der Persönlichkeit findet in der Privatsphäre, also dem nicht-öffentlichen Bereich, statt. Zitat Wikipedia: „Dem Menschen soll dadurch ein spezifischer Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können.“
Wie sieht es mit diesem Grundrecht im digitalen Zeitalter aus? Der Titel dieses Blogs „Der Weg ins digitale Zeitalter“ weist den Weg: wo stehen wir am Anfang des 21. Jahrhunderts?
Dieser Blog veröffentlicht in loser Reihenfolge Beiträge zur digitalen Bewegungsfreiheit. Klicken Sie im Navigationsbereich rechts im Kasten Kategorien auf den Eintrag dig. Bewegungsfreiheit, um die Artikel zum Thema zu lesen.
Literaturhinweise
Einen ersten Einstieg in das Thema bietet das Handbuch Anonymität im Internet. Leider verwenden die Autoren ein schwer zu lesendes Gemisch aus deutsch und englisch, z.B. ist mal von Schlüsseln und dann wieder von keys die Rede, Schlüsseldateien heißen keyfiles und was ist mit Privacy-Levels gemeint?
Alternativ ist das Buch Anonym im Netz (2. Auflage) von Jens Kubieziel zu empfehlen, Untertitel „Wie Sie sich und Ihre Daten schützen“. Der Untertitel der ersten Auflage war „Techniken der digitalen Bewegungsfreiheit“. Das Buch vermittelt einen guten Einstieg, was jeder Bürger heute tun kann und tun sollte, um seine Privatsphäre im Internet zu schützen.